KÜNDIGUNG ERHALTEN ?

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung übergeben erhalten ? Dann besteht zeitnaher Handlungsbedarf um bestmöglich die bestehenden Rechte wahrzunehmen und nicht verfallen zu lassen.

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. So muss die Kündigung in aller Regel durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Ob dies der Fall ist, oder nicht, kann oft erst durch ein gerichtliches Verfahren aufgeklärt werden.

Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam, auch wenn sie nicht gerechtfertigt war. 

Die Frist kann in der Regel nur durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von einer Frist von drei Wochen eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, verliert der Arbeitnehmer die Rechte.


Was können wir tun ?

Rufen Sie uns einfach an: 0331-23189400 ! Sie werden dann mit einem Rechtsanwalt im Hause verbunden, oder aber ein kurzfristiger Rückruf vereinbart. Wir wissen darum, dass bei Kündigungsschutzklagen die Zeit drängt. Daher ist ein schneller Kontakt für uns wichtig.

Keine Sorge. Ein kostenpflichtiges Beratungsmandat entsteht erst, wenn uns alle Daten vorliegen. Vorher ist uns eine abschließende rechtliche Einschätzung möglich. Sie erhalten von uns genaue Informationen dazu, welchen Inhalt und Umfang unsere Beratung hat und mit welchen konkreten Kosten die Beratung verbunden ist. Oft treten auch Rechtschutzversicherungen ein. Geprüft werden kann auch ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Sie können uns über folgende Wege Fotos oder eingescannte Daten der Kündigung und des Zustelldatums zukommen lassen: